AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dental-Serviceteam Wendt + Johannes GmbH
1. Vertragsschluss
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle - auch zukünftige - Lieferungen und Leistungen. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprochen haben.
1.2 Unsere Angebote sind stets freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen insbesondere auch mündliche Nebenabreden und Zusicherungen von Mitarbeitern oder Vertretern, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
1.3 Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind für uns nicht verbindlich. Bei einem Kalkulationsirrtum sind wir berechtigt, die von uns genannten Preise zu berichtigen. Der Besteller ist in diesem Fall berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an uns binnen einer Woche vom Vertrag zurückzutreten, nachdem wir ihn hiervon in Kenntnis gesetzt haben. Andere Ansprüche sind ausgeschlossen.
1.4 Ist eine Finanzierung des Kaufpreises durch Dritte vorgesehen, sind wir berechtigt, vor Auslieferung einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen.
2. Preise
2.1 Die Abrechnung der erbrachten Lieferung und Leistung erfolgt zu unseren jeweiligen Tagespreisen. Bei schriftlich vereinbarten Festpreisen gilt der Festpreis nur bei termingerechter Abnahme der Ware. Die Preise verstehen sich zzgl. der jeweiligen Mehrwertsteuer sowie gegebenenfalls anfallender Porto-, Verpackungs- und Versandkosten.
3. Zahlungen und Verrechnung
3.1 Mangels anderslautender schriftlicher Vereinbarung ist Zahlung sofort nach Lieferung bzw. erbrachter Leistung ohne Abzug zu leisten.
3.2 Der Verkäufer ist berechtigt, ab der zweiten Mahnung Mahngebühren in Höhe von DM 10,-- pro Schreiben zu fordern.
3.3 Wir können im Fall eines Zahlungsverzugs des Käufers die Rückgabe der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes an der gelieferten Ware auf Kosten des Käufers verlangen, ohne dass in solchen Maßnahmen ein Rücktritt vom Vertrag liegt. Wir sind berechtigt, in den genannten Fällen nach vorheriger Ankündigung die Geschäfts- oder Praxisräume des Käufers zu betreten, die gelieferte Ware wegzunehmen und sie durch freihändigen Verkauf zur Anrechnung auf die offene Kaufpreisforderung abzüglich entstehender Kosten bestmöglich zu verwerten.
3.4 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Käufers ist nur insoweit zulässig, als diese von uns als bestehend und fällig anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
3.5 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur insoweit zu, als es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4. Lieferfristen und –termine
4.1 Lieferfristen und -termine gelten nur annähernd, es sei denn, dass wir sie schriftlich und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten sowie Vorlage der eventuell erforderlichen Genehmigungen. Etwaige vom Käufer innerhalb der Lieferfrist verlangte Änderungen in der Ausführung des Liefergegenstandes unterbrechen und verlängern die Lieferfrist entsprechend.
4.2 Der Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, höherer Gewalt und unverschuldeter Nichtbelieferung seitens unserer Vorlieferanten berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
4.3 Teillieferungen und Teilleistungen: Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig und können vom Käufer nicht zurückgewiesen werden.
4.4 Falls wir in Verzug geraten, so muss uns der Käufer schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Wird auch innerhalb dieser Nachfrist der Liefergegenstand durch uns nicht zum Versand gebracht, so ist der Käufer berechtigt, nach Fristablauf für diejenigen Teile zurückzutreten, die bis zum Ablauf der Nachfrist nicht abgesandt waren. Nur wenn die bereits erbrachten Teilleistungen für den Käufer ohne Interessen sind, ist er zum Rücktritt vom gesamten Vertrag berechtigt. Entsteht dem Käufer wegen einer auf unserem Verschulden beruhenden Verzögerung ein Schaden, so ersetzen wir den nachweislich entstandenen Schaden, höchstens jedoch 5 % des Warenwertes der verspäteten oder unterbliebenen Lieferung oder Leistung. Diese Einschränkung gilt jedoch nicht, soweit wir in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend haften. Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten Nachfrist bleibt unberührt.
5. Abnahme des Liefergegenstandes
5.1 Erfolgt die Abnahme nicht, nicht rechtzeitig oder verzichtet der Käufer auf sie, sind wir berechtigt, ihm die Ware ohne Abnahme zuzusenden oder auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern. Die Ware gilt in diesen Fällen als geliefert.
6. Versand und Gefahrübergang
6.1 Der Versand des Liefergegenstandes erfolgt auf Gefahr des Käufers. Verzögert sich die Absendung durch ein Verhalten des Käufers, so geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Der Liefergegenstand bleibt unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet worden sind. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung unserer Saldoforderung.
Zur Verpfändung, Sicherheitsübereignung und Weiterveräußerung oder zu sonstigen Verfügungen ist der Käufer nicht berechtigt.
7.2 Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gem. Ziff. 7.3 auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt. Der Weiterveräußerung steht die Verwendung der Vorbehaltsware zur Erfüllung sonstiger Werk- oder Werklieferungsverträge durch den Käufer gleich.
7.3 Die Forderung des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt nebst allen Nebenrechten an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung unserer Ansprüche wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren veräußert, so wird die Forderung nur in Höhe unseres Rechnungsbetrages an uns abgetreten.
7.4 Der Käufer ist berechtigt, die Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen, solange er uns gegenüber nicht in Verzug ist. Auf unser jederzeit zulässiges Verlangen hin, ist er verpflichtet, seine Abnehmer unverzüglich von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
7.5 Wenn wir den Eigentumsvorbehalt geltend machen, so gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Das Recht des Käufers, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag mit uns nicht erfüllt.
7.6 Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen der Vorbehaltsware durch Dritte hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.
7.7 Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen nicht nur vorübergehend um insgesamt mehr als 10%, so geben wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten in entsprechender Höhe nach unserer Wahl frei.
8. Mängelrüge und Gewährleistung
8.1 Der Käufer hat den Liefergegenstand nach Eingang unverzüglich mit der ihm unter den gebotenen Umständen zumutbaren Sorgfalt zu untersuchen und hierbei feststellbare Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen.
8.2 Bei berechtigter, unverzüglicher Mängelrüge bessern wir mangelhafte Teile nach; statt dessen sind wir auch berechtigt, eine Ersatzlieferung vorzunehmen.
8.3 Für gebrauchte Gegenstände wird keine Gewährleistung übernommen. Schäden durch unsachgemäße Behandlung unterliegen nicht unserer Gewährleistungsverpflichtung.
8.4 Kommen wir unserer Nachbesserungs- bzw. Ersatzlieferungspflicht nicht fristgemäß oder nicht vertragsgemäß nach, so steht dem Käufer das Recht zur Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl auch Rückgängigmachung des Kaufvertrages zu.
8.5 Andere oder weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden). Beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften können Schadensersatzansprüche nur insoweit geltend gemacht werden, als der Käufer durch die Zusicherung gerade gegen Schäden der eingetretenen Art abgesichert werden sollte.
8.6 Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate auf Ersatzteile und 12 Monate für Neugeräte ab Lieferung.
Soweit der Liefergegenstand seitens unseres Vorlieferanten mit einer längeren Gewährleistungspflicht geliefert wurde, gilt diese einschließlich des im Verhältnis zum Vorlieferanten vereinbarten Fristbeginns und - endes auch zwischen uns und dem Käufer.
9. Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung
9.1 Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haften wir auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht leitender Erfüllungsgehilfen haften wir jedoch nur, wenn sie eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzen.
9.2 Sämtliche Ansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens in einem Jahr, soweit nicht gesetzlich kürzere Verjährungsfristen vorgesehen oder durch diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen vereinbart sind.
9.3 Von den vorstehenden Regelungen bleiben Ansprüche wegen Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
10.1 Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist bei Lieferung ab Werk das Lieferwerk, bei den übrigen Lieferungen unser Lager.
10.2 Gerichtsstand, auch bei Wechsel- und Schecksache, ist der Sitz unserer Gesellschaft. Wir können den Käufer auch an seinem Sitz verklagen. Ist der Käufer kein Vollkaufmann, gilt die gesetzliche Regelung.
10.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt nur das für die Rechtsbeziehung inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11. Speicherung von Daten
Wir speichern und verarbeiten personenbezogene Daten des Käufers im Hause mittels EDV. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Dental Serviceteam Wendt & Johannes GmbH
Hermann-Drescher-Weg 2
Abteil 6i
45329 Essen
Telefon: 0201/296088
Telefax: 0201/296193
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